FonsliMANUSKRIPT REIN · BUCH RAUS

Inhalts-Richtlinie & KI-Transparenz

Fassung 2026-09-04.

Literatur darf wehtun

Autorinnen und Autoren schreiben über alles: Gewalt in Kriminalromanen, Krieg in Memoiren, Sucht, Verlust, Suizidgedanken einer Romanfigur, Liebe und Erotik zwischen Erwachsenen. Solche Inhalte sind legitimer Teil des Schreibens. Fonsli lektoriert, setzt und begutachtet sie professionell und ohne moralischen Zeigefinger. Der Lektor verbessert deine Sprache, nicht deine Themen.

Wo die Grenze liegt

Ein paar Dinge machen wir grundsätzlich nicht, auch nicht als „Fiktion" verpackt:

In solchen Fällen können einzelne KI-Dienste die Arbeit an einer Passage ablehnen oder wir sperren im Wiederholungsfall das Konto (siehe AGB). Die Grenze ist bewusst eng gezogen: Ein Thriller-Bösewicht, eine Kriegsszene oder ein düsteres Kapitel sind selbstverständlich in Ordnung. Arbeitest du mit deinem eigenen KI-Schlüssel, gelten zusätzlich die Nutzungsregeln deines Anbieters.

Wenn dein Buch schwere Themen trägt

Manche Bücher entstehen aus eigenen dunklen Stunden. Wenn dich Gedanken an Suizid oder Selbstverletzung nicht nur als Autor beschäftigen: Die Telefonseelsorge ist anonym und rund um die Uhr da, 0800 111 0 111 oder 116 123 (telefonseelsorge.de).

So arbeitet die KI in Fonsli

Wenn du KI-Ergebnisse veröffentlichst

Das ist der Punkt, an dem die Verantwortung von uns zu dir übergeht, und wir sagen es lieber deutlich, als dich hineinlaufen zu lassen.

Sobald du eine KI-Hörfassung oder KI-erzeugte Bilder veröffentlichst, bist du dafür selbst verantwortlich. Nach Artikel 50 Absatz 4 der EU-KI-Verordnung (anwendbar seit dem 2. August 2026) musst du als Betreiber offenlegen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde, wenn er echt wirken könnte. Bei einem klar als Werk erkennbaren Buch genügt dafür ein zurückhaltender Hinweis, der den Lesegenuss nicht stört; eine Zeile im Impressum deines Buches oder in der Beschreibung reicht in aller Regel.

Unabhängig davon verlangen einzelne Plattformen eigene Angaben: Amazon KDP fragt beim Hochladen ausdrücklich nach KI-generiertem Text, Bildern und Übersetzungen, und Hörbuch-Plattformen fragen nach synthetischen Stimmen. Ein KI-Lektorat, das du Vorschlag für Vorschlag übernommen hast, gilt dort in der Regel als „KI-unterstützt", eine KI-Übersetzung als KI-generiert. Diese Angaben sind verpflichtend und von der KI-Verordnung unabhängig; welches Modell dahinterstand (Fonsli-KI oder dein eigener Schlüssel), spielt dafür keine Rolle.

Was Fonsli dazu beiträgt: Die Hinweise stehen im Satz-Gang an der Stelle, an der du sie brauchst, und die Hörfassung trägt die Herkunft in ihren Metadaten. Die Entscheidung, was du wo angibst, bleibt deine.