Autorinnen und Autoren schreiben über alles: Gewalt in Kriminalromanen, Krieg in
Memoiren, Sucht, Verlust, Suizidgedanken einer Romanfigur, Liebe und Erotik zwischen
Erwachsenen. Solche Inhalte sind legitimer Teil des Schreibens — Fonsli lektoriert,
setzt und begutachtet sie professionell und ohne moralischen Zeigefinger. Der Lektor
verbessert deine Sprache, nicht deine Themen.
Wo die Grenze liegt
Ein paar Dinge machen wir grundsätzlich nicht, auch nicht als „Fiktion" verpackt:
Inhalte, die reale Straftaten konkret anleiten (z. B. Bau von Waffen oder
Sprengsätzen als Anleitung statt als erzählte Handlung),
sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen — in jeder Form, ausnahmslos,
Aufrufe zu Gewalt oder Hass gegen reale Personen oder Gruppen.
In solchen Fällen können einzelne KI-Dienste die Arbeit an einer Passage ablehnen
oder wir sperren im Wiederholungsfall das Konto (siehe AGB).
Die Grenze ist bewusst eng gezogen: Ein Thriller-Bösewicht, eine Kriegsszene oder ein
düsteres Kapitel sind selbstverständlich in Ordnung.
Wenn dein Buch schwere Themen trägt
Manche Bücher entstehen aus eigenen dunklen Stunden. Wenn dich Gedanken an Suizid
oder Selbstverletzung nicht nur als Autor beschäftigen: Die Telefonseelsorge ist
anonym und rund um die Uhr da — 0800 111 0 111 oder 116 123
(telefonseelsorge.de).
So arbeitet die KI in Fonsli
Kein Training mit deinen Texten. Die Text-KI (Anthropic-API) verwendet deine
Eingaben nicht zum Training ihrer Modelle. Details in der
Datenschutzerklärung.
Vorschlag statt Übergriff. Jede Lektorats-Änderung bleibt ein Vorschlag,
den du einzeln annimmst oder ablehnst. Nichts überschreibt dein Manuskript ohne dich;
vor jeder Übernahme entsteht ein Sicherungs-Stand.
Preis vor Start. Kein KI-Dienst läuft, ohne dass du den Preis gesehen und
bestätigt hast.
Bilder entstehen standardmäßig im eigenen Haus (lokale Bild-Werkstatt) —
dein Manuskript verlässt dafür nicht die eigene Infrastruktur.
Kennzeichnung: Ob und wie du KI-Unterstützung in deinem Buch angibst,
entscheidest du; für manche Plattformen (z. B. KDP) ist die Angabe verpflichtend —
die Hinweise dazu stehen im Satz-Gang.